Ihr Einkommen trägt Ihr Leben. Schützen Sie es.

Persönliche Beratung durch Finanzoptimierung Stegmüller in Volkmarsen zu Einkommensschutz über Ihren Arbeitgeber und zu den für Sie individuell möglichen Lösungen.

Wichtig zu wissen: Der hier beschriebene Gruppenschutz wird vom Arbeitgeber angeboten und setzt dessen Mitwirkung voraus. Ihre Anfrage über dieses Formular ist unverbindlich und schließt noch keine Versicherung ab. Ob und in welcher Form ein Zugang für Sie möglich ist, klären wir gemeinsam.

Arbeit und Gehalt Karenzzeit bedingungsabhängig Mögliche Rente solange BU besteht, zeitlich begrenzt Kapital bei dauernder BU Längere Krankheit
Schematische Darstellung, nicht maßstäblich. Ob, wann und in welcher Höhe eine Leistung erfolgt, richtet sich nach den jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen. Weder eine lückenlose Fortzahlung noch eine Rente bis zum Rentenalter werden garantiert.

Bei längerer Krankheit kann eine Einkommenslücke entstehen.

Die gesetzliche Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ist zeitlich begrenzt. Was danach an Einkommen zur Verfügung steht, hängt von Ihrer persönlichen Situation und von gesetzlichen sowie eventuell privaten oder betrieblichen Absicherungen ab. Miete, laufende Kosten und Zukunftspläne für Sie und Ihre Familie bestehen unabhängig davon weiter.

Viele Beschäftigte können eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Vorerkrankungen oder hoher Beiträge nur schwer oder gar nicht abschließen. Ein möglicher Gruppenschutz über den Arbeitgeber kann hier eine Alternative sein.

Was ein möglicher Gruppenschutz für Sie bedeuten kann

  • Zugang unter erleichterten Bedingungen.Für den Gruppenzugang bis zu einer bestimmten Rentenhöhe ist keine individuelle Gesundheitsprüfung vorgesehen. Vorerkrankungen führen dort nicht automatisch zu Zuschlägen oder Ablehnung.
  • Der eigene Beruf zählt.Geleistet werden kann, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf nur noch zu 50 % oder weniger möglich ist, ohne Verweisung auf einen anderen Beruf.
  • Absicherung für Familie und Zukunftspläne.Ein zusätzlicher Baustein neben gesetzlichen Leistungen, der Ihre finanzielle Planung stützen kann.

Was dabei zu beachten ist

  • Der Arbeitgeber entscheidet mit.Ohne ein entsprechendes Angebot oder die Mitwirkung Ihres Arbeitgebers kommt dieser Gruppenschutz nicht zustande.
  • Keine Garantie.Höhe, Dauer und Voraussetzungen der Leistung richten sich nach den vereinbarten Bedingungen, nicht nach einem pauschalen Versprechen.
  • Individuelle Prüfung nötig.Ob und zu welchen Konditionen ein Zugang für Sie möglich ist, besprechen wir gemeinsam.

Wie ein solcher Schutz funktionieren kann

Kann jemand seinen zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit oder Unfall nur noch zur Hälfte oder weniger ausüben, kann nach den vereinbarten Bedingungen eine Leistung einsetzen.

  1. Karenzzeit

    Die Leistung beginnt frühestens nach der vereinbarten Karenzzeit. Im zugrundeliegenden Konzept sind das standardmäßig 180 Tage, abhängig von den vereinbarten Bedingungen.

  2. Mögliche laufende Rente

    Solange die Berufsunfähigkeit besteht, kann eine monatliche Rente gezahlt werden, zeitlich begrenzt und nicht automatisch bis zum Rentenalter.

  3. Mögliche Kapitalleistung

    Bleibt die Berufsunfähigkeit dauerhaft, kann statt weiterer laufender Zahlungen eine Kapitalleistung vorgesehen sein.

Die tatsächliche Leistung entspricht der jeweils versicherten Rente und ist grundsätzlich auf einen Anteil des Bruttogehalts sowie auf einen Höchstbetrag begrenzt. Die genauen Werte hängen vom vereinbarten Tarif und von den Bedingungen ab und werden erst im persönlichen Gespräch für Ihre Situation eingeordnet.

Ihr Arbeitgeber bietet noch keinen Schutz?

Das ist der häufigste Ausgangspunkt. Wir klären gemeinsam die Möglichkeiten und besprechen, wie das Thema gegenüber Ihrem Arbeitgeber angesprochen werden könnte, falls Sie das wünschen.

Kein automatischer Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber

Wenn Sie uns über das Formular unten ansprechen, nehmen wir zunächst nur mit Ihnen persönlich Kontakt auf. Ihr Arbeitgeber erfährt nichts davon, es sei denn, Sie entscheiden sich später dafür und möchten das gemeinsam mit uns angehen.

Unverbindlich anfragen

Sie schildern uns kurz Ihre Situation, ganz ohne Verpflichtung.

Situation einordnen

Wir besprechen gemeinsam, ob und über welchen Weg ein Einkommensschutz für Sie infrage kommt.

Möglichkeiten besprechen

Sie erhalten eine verständliche Einordnung Ihrer Optionen, ohne Fachchinesisch.

Klare Antworten, bevor Sie sich entscheiden.

Mein Arbeitgeber bietet bereits Einkommensschutz an. Was heißt das für mich?

Details zu Höhe, Leistung und eigenem Beitrag hängen vom Angebot Ihres Arbeitgebers ab. Bringen Sie zum Gespräch gerne mit, was Sie dazu bereits wissen, dann ordnen wir es gemeinsam ein.

Muss ich selbst etwas bezahlen?

Das hängt vom jeweiligen Modell Ihres Arbeitgebers ab. Häufig trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Basisschutz; eine Aufstockung auf eigene Kosten kann je nach Modell möglich sein. Was für Sie konkret gilt, prüfen wir individuell.

Gibt es Gesundheitsfragen?

Für einen konkreten Gruppenzugang über Ihren Arbeitgeber ist bis zu einer bestimmten Rentenhöhe keine individuelle Gesundheitsprüfung vorgesehen. Das gilt aber nur für den jeweils vereinbarten Gruppenschutz und nicht pauschal für jede Absicherung. Ob und wie das in Ihrem Fall zutrifft, klären wir im Gespräch.

Wann würde eine Leistung einsetzen?

Frühestens nach der vereinbarten Karenzzeit, im zugrundeliegenden Konzept standardmäßig 180 Tage. Die genaue Frist richtet sich nach den vereinbarten Bedingungen.

Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Ein arbeitgeberfinanzierter Gruppenschutz ist in der Regel an das Arbeitsverhältnis gebunden und endet damit üblicherweise beim Wechsel. Eine automatische Mitnahme zum neuen Arbeitgeber können wir nicht versprechen. Wir besprechen mit Ihnen, welche Optionen beim Wechsel bestehen, etwa eine private Fortführung.

Worin unterscheidet sich das von einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung?

Ein Gruppenschutz über den Arbeitgeber kann unter erleichterten Voraussetzungen zugänglich sein, ist aber an das Arbeitsverhältnis und an das Angebot des Arbeitgebers gebunden. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist von Ihrem Arbeitgeber unabhängig, verlangt aber in der Regel eine individuelle Gesundheitsprüfung. Welcher Weg zu Ihnen passt, besprechen wir gemeinsam.

Was ist der nächste Schritt?

Senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage über das Formular unten oder rufen Sie uns an. Im persönlichen Gespräch ordnen wir Ihre Situation ein und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten für Sie infrage kommen.

Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen.

Im unverbindlichen Gespräch ordnen wir gemeinsam ein, welche Möglichkeiten für Sie infrage kommen. Eine Anfrage über dieses Formular ist unverbindlich und schließt noch keine Versicherung ab.

+49 5691 6218887info@finanz-makler.orgHauptstraße 11, 34471 Volkmarsen

Bitte geben Sie im Nachrichtenfeld keine Gesundheitsdaten an. Ein Klick öffnet Ihr E-Mail-Programm mit einer vorbereiteten Nachricht. Erst wenn Sie diese dort absenden, erreicht sie uns.